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BSG, 21.07.2008 - B 9 V 4/08 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 11.10.2005 - S 2 V 11/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 5 V 15/05
- BSG, 21.07.2008 - B 9 V 4/08 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 21.07.2008 - B 9 V 4/08 B
3 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substanziiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).
- BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90
Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte
Auszug aus BSG, 21.07.2008 - B 9 V 4/08 B
Da das LSG sein Urteil - wie der Kläger selbst darlegt - darauf gestützt hat, dass die Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X - ausgehend von einer Antragstellung im April 2003 - nur bis zum 1.1.1999 zurückreiche, hätte der Kläger sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, inwiefern die von ihm vermisste Feststellung einer Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 16.10.2002 zu der von ihm erstrebten Leistungsgewährung für Zeiten vor dem 1.1.1995 hätte führen können (vgl allgemein dazu BSGE 68, 180 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 1). - BVerwG, 28.05.1965 - VII C 59.64
Auszug aus BSG, 21.07.2008 - B 9 V 4/08 B
Dabei übersieht er, dass diese Normen keinen Schutz vor Entscheidungen gewähren, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lassen (vgl zB BVerwGE 21, 191, 194).